Termine
Montag: 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 10.45 Uhr
13.15 - 19.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 20.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung!
NEUER PRAXISSTANDORT SEIT APRIL 2023
Nach vielen wunderbaren Jahren in der Praxisgemeinschaft Manipura, werde ich ab April 2023 meine Arbeit zukünftig in einer Einzelpraxis weiterführen. Aber gleich vorweg, an dem Anfahrtsweg wird sich kaum etwas ändern.
Die NEUE ADRESSE meiner Praxis ist die
ALTE BAHNGASSE 1/TOP 4
3034 MARIA ANZBACH
Rückerstattung
Ärztlich verordnete Heilmassagen werden teilweise von Ihrer Krankenkasse rückerstattet, sofern diese vorab bewilligt wurden.
Die ÖGK und die BVAEB, haben die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass vorläufig eine Verordnung für Heilmassagen und Lymphdrainage automatisch bewilligt ist.
Ebenso enthalten private Krankenversicherungen häufig pauschalen für die Rückvergütung von Heilmassagen und/oder gewerblichen Massagen. Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung welche Schritte für eine Erstattung notwendig sind.
Allgemeines
Wichtige Informationen
Bei vorliegen folgender Krankheiten darf eine Massage nicht oder nur bedingt in Anspruch genommen werden:
- frische Verletzungen, beziehungsweise Fleischwunden
- frische Muskelrisse oder Quetschungen
- Knochenverletzungen wie beispielsweise Bone Bruise oder Knochenhautverletzungen
- Knochenbrüche bis zur 6. Woche
- frische Narben
- akute Thrombosen
- akute Venenentzündung
- Hautentzündungen, zum Beispiel Ekzeme
- Krampfadern
- Osteoporose
- Blutgerinnungsstörungen (durch Medikamente oder auch durch Krankheit bedingt)
- alle fieberhaften Erkrankungen und Infektionskrankheiten
- bis zu 3 Tagen nach einer Impfung
- Risikoschwangerschaften
Sollte etwas davon auf Sie zutreffen ist dies dringend vor der Behandlung mitzuteilen.
Ich weise darauf hin, dass bei speziellen Therapiemethoden leichte Blutergüsse auftreten können.
Sofern Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Unentschuldigte nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Sunden vor Termin) werden in Rechnung gestellt.
Kostenaufstellung:
Preise ab Jänner 2025
15 min Termin, 10 min Behandlung - 18 Euro (nur auf Verordnung)
30 min Termin, 25 min Behandlung - 35 Euro
45 min Termin, 40 min Behandlung - 50 Euro
60 min Termin, 55min Behandlung - 65 Euro
90 min Termin, 85min Behandlung - 97 Euro
Die anfallenden Kosten für die Behandlungen sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug in bar oder mittels Überweisung zu begleichen.
Zuweisungen zur Heilmassage, die vor Therapiebeginn von den Krankenkassen bewilligt wurden, können nach Bezahlung der Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse zur Rückvergütung eingereicht werden.
Die Behandlungen auf Verordnung können jeweils nach der Behandlung oder per Monatsabrechnung bezahlt werden.
DSGVO
Einwilligung in die Erfassung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) – für gewerbliche Massagen und Heilmassagen bei Heilmasseurin Bettina Stangl
Sie stimme zu, dass Ihre Daten
- Name, Vorname, Titel
- Geburtsdatum
- Kontaktdaten (wie Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse)
- Bankdaten (für Zahlungen bzw. Rückzahlungen, die bargeldlos erfolgen)
- gesundheits- und krankheitsrelevante Daten
- Dokumentation der Behandlungen
zum Zweck
- der Übermittlung von Kassabelegen sowie Honorarnoten postalisch oder per E-Mail
- der professionellen Durchführung der Behandlungen
- der Kontaktpflege (Terminvereinbarungen etc.)
- der Information über Serviceleistungen im Kontext der Behandlungen
- der Durchführung von Werbezusendungen per Post, telefonisch oder per E-Mail
10 Jahre nach der letzten Behandlung gespeichert bzw. aufbewahrt werden. Es erfolgt keinerlei Weitergabe der Daten an Dritte (ausgenommen bei Heilmassagen an die betroffene Krankenkasse, wenn diese sie für den Zweck der Rückerstattung anfordert).
Von dieser Vereinbarung nicht betroffen ist die steuerrechtliche Gebarung und Aufbewahrungspflicht (§ 132 Abs 1 BAO), die allerdings nur die Rechnungslegung betrifft und 7 Jahre beträgt (bzw. darüber hinaus solange sie für die Abgabenbehörde in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind).